Ich bin für Sie da!
Vorstellung als Vertrauensperson Schwerbehinderter Mitarbeitender
Hej, hej,
mein Name ist Susanne Dierks-Zihrul und ich bin als Erzieherin im Kirchenkreis Soltau tätig.
Bei der letzten Wahl zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten Mitarbeitenden im März 2025 wurde ich in meinem Amt bestätigt.
Über dieses Vertrauen freue ich mich sehr.
Ich gehöre selbst zu den Betroffenen und es ist mir wichtig als Ansprechpartnerin immer ein offenes Ohr für die Belange von Schwerbehinderten und auch für nicht Schwerbehinderte zu haben.
Der Arbeitgeber hat die Vertrauensperson in allen Angelegenheiten, die einen Einzelnen oder die Schwerbehinderten Mitarbeitenden als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu informieren und vor einer Entscheidung anzuhören (§178, Abs. 2 SGB IX).
Diese gilt etwa bei:
- Stellenbesetzungen
- Umsetzungen
- Versetzungen
- Abordnungen
- Kündigungen
Im Bewerbungsverfahren ist die Vertrauensperson bereits zu beteiligen.
Sie hat z. B. ein Recht auf Einsicht der Bewerbungsunterlagen und die Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen.
Beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist die Vertrauensperson zu beteiligen. § 167, Abs. 2, SGB IX
Außerdem nimmt die Vertrauensperson der Schwerbehinderten Mitarbeitenden, Susanne Dierks-Zihrul, Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten Mitarbeitenden (GB über 50) und Gleichgestellten (GB unter 50) entgegen.
Welche Pflichten hat die Vertrauensperson?
Verschwiegenheit ist oberstes Gebot für die Vertrauensperson der Schwerbehinderten Mitarbeitenden. Dies gilt insbesondere für Wissen, das über persönliche Verhältnisse der Mitarbeitenden besteht und bei Einsicht in die Personalakten.
Die vom Dienstgeber mitgeteilten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind ebenso zu wahren.
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte bei Anträgen an die nach § 69 Abs. 1 SGB IX zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.