Als Mitarbeitendenvertretung vertreten wir alle in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis beschäftigten Mitarbeitende gegenüber ihren Anstellungsträgern (Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand) Wir sind bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten beteiligt, von denen Mitarbeitende und die Dienstgemeinschaften betroffen werden.
Mitarbeitendenvertretung (MAV) – was ist das?
Eine kirchliche Mitarbeitendenvertretung (MAV) entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst oder dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Sie wird alle vier Jahre von den wahlberechtigten Mitarbeitenden gewählt.
Grundlage für unsere Tätigkeit ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands (MVG-EKD).